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Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Was ist ein Fachzahnarzt für Oralchirurgie?

Fachzahnarzt für Oralchirurgie dürfen sich ausschließlich Zahnärzte nennen, die nach ihrer Approbation (Zulassung) eine mindestens vierjährige Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Weiterbildung kann nur in Vollzeit und hauptberuflich an zugelassenen Ausbildungsstätten absolviert werden.

Die oralchirurgische Ausbildung ist strengen Reglementierungen unterworfen und umfasst bestimmte Themengebiete und Behandlungsverfahren, unter anderem:

  • Implantationen
  • Chirurgische Therapien im Ober- und Unterkiefer
  • Behandlungen der Mundschleimhaut und der Weichgewebe im Kieferbereich
  • Traumatologische Behandlungen (z. B. Wiedereinsetzen von Zähnen nach Unfällen, Kieferbruch, Wundversorgungen)
  • Entzündungen im Kiefer-Gesichtsbereich
  • Betäubungsverfahren (Lokalanästhesie, Analgosedierung), Röntgen und die klinische Labordiagnostik sind ebenfalls Teil des Ausbildungsprogramms.

Was sind die Unterschiede zu „normalen“ Zahnärzten?

Oralchirurgische Eingriffe können und dürfen auch Zahnärzte durchführen. Denn die Oralchirurgie ist Teil des Zahnmedizin-Studiums. Insbesondere bei komplexen Eingriffen, zum Beispiel bei schief liegenden Weisheitszähnen oder bei Operationen des Kiefers, ist eine Behandlung in einer oralchirurgischen Praxis in der Regel sinnvoll. Denn Oralchirurgen sind in diesem Bereich der Zahnmedizin besonders gut ausgebildet. Implantationen haben Oralchirurgen ebenfalls bereits in ihrer Weiterbildung durchgeführt und die modernen Techniken und Verfahren erlernt. Daher sind sie den übrigen Zahnärzten in oralchirurgischen Therapien meist mehr als nur einen Schritt voraus.

Kurz gesagt, Zahnärzte sind Generalisten, Fachzahnärzte für Oralchirurgie Spezialisten.